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Überarbeiteter Cybersecurity Act der Europäischen Kommission zur Stärkung der EU-Cybersicherheit
Die Europäische Kommission hat einen überarbeiteten Cybersecurity Act vorgeschlagen, der die Cybersicherheit in der EU stärken und die ICT-Lieferketten sichern soll.
Überarbeiteter Cybersecurity Act
Die Europäische Kommission hat einen überarbeiteten Cybersecurity Act vorgeschlagen, um die Cybersicherheit in der EU zu stärken und die ICT-Lieferketten zu sichern. Der Vorschlag beinhaltet Maßnahmen zur Vereinfachung der Einhaltung der EU-Cybersicherheitsvorschriften und der Risikomanagementanforderungen für Unternehmen, die in der EU tätig sind.
Wichtige Punkte des Vorschlags
- Rechtsklarheit erhöhen: Die gezielten Änderungen an der NIS2-Richtlinie zielen darauf ab, die rechtliche Klarheit zu erhöhen und die Einhaltung für 28.700 Unternehmen, darunter 6.200 Mikro- und Kleinunternehmen, zu erleichtern.
- Pflicht zur Risikominderung: Der Cybersecurity Act wird die verpflichtende Risikominderung europäischer Mobilfunknetze gegenüber hochriskanten Drittanbieterländern ermöglichen, basierend auf den bereits im Rahmen des 5G-Sicherheitswerkzeugs durchgeführten Arbeiten.
- Zentraler Anlaufpunkt für Vorfallberichterstattung: Der Vorschlag ergänzt den zentralen Anlaufpunkt für die Meldung von Vorfällen, der im Digitalen Omnibus vorgeschlagen wurde.
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Resilienz der EU gegenüber Cyberbedrohungen zu erhöhen und die Sicherheit kritischer Infrastrukturen zu gewährleisten.